(Stand 06/2023)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Mitgliederverträge zwischen der KMAI Sports GmbH und deren Mitglieder. Das Leistungsangebot wird je nach Buchung im Vertrag festgehalten dem entsprechend auch wie oft der Kurs in der Woche stattfindet.
(1) Die traditionellen Werte der Kampfsportarten stehen im Vordergrund und sind zu pflegen und zu wahren. Die Anwendung der Kampfsportarten außerhalb des Kampfsportstudios darf nur zu Zwecken der Selbstverteidigung erfolgen. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass missbräuchliche Anwendung erlernter Techniken strafbar sein kann, insbesondere er/sie selbst dafür Sorge zu tragen sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor allem §32 StGB)
(2) Das Mitglied verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Instruktoren des Team KMAI Sports GmbH ist stets Folge zu leisten. Der Nutzer haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden und verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen.
(1) Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt das Mitglied zugleich, über die körperlichen Voraussetzungen zu verfügen, um am Trainingskursbetrieb uneingeschränkt teilnehmen zu können, sofern das Mitglied nicht schriftlich der KMAI Sports GmbH Verletzungen oder Einschränkungen mitteilt. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied vor Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Das Kampfsportstudio KMAI Sports GmbH weist das Mitglied darauf hin, keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit zu übernehmen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr da es sich um eine Kontaktsportdisziplin handelt.
(2) Es ist strengstens untersagt, Arzneimittel, Drogen oder sonstige leistungssteigenden Präparate in das Kampfsportstudio KMAI Sports GmbH mitzubringen. Bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen unsere Studioverbote diesbezüglich sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mitglied bleibt insoweit ausdrücklich vorbehalten.
(1) Das Kampfsportstudio KMAI Sports GmbH haftet nicht für Verletzungen, die sich Mitglieder in der Ausübung der Kampfsportarten zuziehen. Ausgenommen hiervon sind Verletzungen, die durch das Trainingspersonal vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht werden.
(2) Ebenso wenig haftet das Kampfsportstudio KMAI Sports GmbH für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit der KMAI Sports GmbH für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen.
Das Kampfsportstudio KMAI Sports GmbH hat keine Unfallversicherung für seine Mitglieder abgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes, wird aber empfohlen. Das Kampfsportstudio KMAI Sports GmbH hat das Mitglied darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
(1) Für Mitglieder gelten die im Vertrag angegebenen Grundlaufzeiten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die jeweils vereinbarte Laufzeit, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vorher in schriftlicher Form gekündigt worden ist. Die schriftliche Kündigung ist auf dem normalen Postweg zu senden an: KMAI Sports GmbH, Eiserne Hand 12, 60318 Frankfurt am Main.
(2) Bei wiederholten Verstößen gegen die anerkannten Anstandsregeln, Hygieneregeln, die Hausordnung oder Punkte dieses Vertrages kann die KMAI Sports GmbH den Vertrag fristlos kündigen.
(1) Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 01. eines Kalendermonats fällig und sind per Lastschrifteinzug zu entrichten. Soweit eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben wird, ist diese bei Abschluss des Vertrages fällig.
(2) Sollte ein Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug sein, so ist die KMAI Sports GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
(3) Prüfungsgebühren, Pässe sowie Ausrüstungsgegenstände und dergleichen sind im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen.
(4) Sollte das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von EUR 3,00 pro Mahnung erhoben. Zahlungsverzug kann den Ausschluss durch fristlose Kündigung nach sich ziehen. In unseren monatlichen Beiträgen ist jeweilige gesetzliche MwSt. enthalten. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen MwSt. müssen die monatlichen Beiträge entsprechend angepasst werden.
Die Mitgliedschaft ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Bei nicht vorhersehbaren Ausfallzeiten oder Unterbrechung durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen dringenden Verhinderungen wird die Verpflichtung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages nicht berührt. Bei längerer Erkrankung kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Unterbrechung des Vertrages erfolgen, so dass die Mitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung verlängert. Bei Dauererkrankung mit nicht absehbarer Genesung (länger als 6 Monate) die ärztlich nachgewiesen werden muss, besteht ein Anspruch auf Beendigung des Vertrages zum Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Dauererkrankung.
Das Ausbildungsangebot der KMAI Sports GmbH kann während der Sommerferien für einen Zeitraum von zwei Wochen und während der Osterferien für eine Woche unterbrochen werden; in diesem Zeitraum findet kein Training statt. Während der gesetzlichen Ferienzeiten gilt ein reduzierter Wochenstundenplan. Die genauen Zeiten werden spätestens einen Monat vor Beginn der Schließungszeiten durch einen Aushang bekanntgegeben. Eine Schließung des Kampfsportstudios KMAI Sports GmbH an gesetzlichen Feiertagen sowie wegen besonderer betrieblicher Notwendigkeiten (z.B. Reparaturarbeiten) oder wegen Fortbildungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(1) Das Mitglied erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die KMAI Sports GmbH verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn dies ist zur Durchführung des Vertrages erforderlich. Sollte während des Trainings Lichtbilder durch Trainer oder Externe zum Zwecke von Werbung und Präsentation in Mediengemacht werden, gilt folgendes: Das berechtigte Interesse an der Aufnahme von Personen z.B. in einer Menschenmenge, die keine Einwilligung nach Art. 61aDSGVO erteilt haben, folgt aus dem Recht an der Berufsausübung und der künstlerischen Betätigung des Fotografen. Eine Information dieser Person wäre nicht möglich oder jedenfalls mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Es besteht auch kein Grund zur Annahme, dass der oder die Abgebildete ein schutzwürdiges Interesse an einer der Nichtverarbeitung der Daten hat bzw. haben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten des einwilligenden Abgebildeten ist Art. 61a) DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung des Abgebildeten, die keine Einwilligung erteilt haben, ist Art. 61f) DSGVO.
Dauer der Speicherung
(2) Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Zahlung der gebuchten Leistung/en werden die Daten des Auftraggebers mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtlicher aufbewahrungsfristen gespeichert und erst nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern der Auftraggeber der weiteren Verwendung seiner Daten nicht widersprochen hat. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist der Fall, wenn Aufnahmen nicht mehr zu Werbezwecken genutzt werden.
(3) Rechte des Abgebildeten gegenüber der KMAI Sports GmbH hinsichtlich der betreffenden personenbezogenen Daten: Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art.21 DSGVO), Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art.16 DSGVO), oder Löschung (Art.17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art.20 DSGVO), Recht sich bei einer Datenschutz- Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Datendurch uns zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Sie können diese Rechte auf jedem von uns angebotenen oben angegebenen Kommunikationsweg geltend machen (siehe Kontaktdaten Postanschrift in AGB). Alle gespeicherten und personenbezogenen Daten werden in diesem Fall gelöscht. Mit meiner Vertragsunterschrift erkläre ich ausdrücklich, dass ich die Hinweise zur Datenverarbeitung / AGB ausgehändigt und gelesen habe.
Das Mitglied bestätigt durch Vertragsunterschrift, eine Abschrift des Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden bestehen grundsätzlich nicht, jede Änderung des Vertrages bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Form.
Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Das Mitglied erkennt durch die Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung und der Öffnungszeiten an. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
(1) Die KMAI Sports GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Das Mitglied wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail über die Änderungen informiert. In dieser E-Mail bekommt das Mitglied die neuen AGB zugesandt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser E-Mail zu widersprechen. Unterlässt das Mitglied einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird die KMAI Sports GmbH das Mitglied im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
(2) Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach dem vorigen Absatz sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.